Wildlife

Luchse im Bayerischen Wald getötet

Einer der schwersten Fälle von Umweltkriminalität in Bayern aufgedeckt

Am Freitag, 15.05.2015 wurden im Landkreis Cham vier abgeschnittene Vorderbeine von Luchsen in der Nähe einer Fotofalle gefunden, die dort im Rahmen des wissenschaftlichen Luchs-Monitorings aufgehängt war. Dieses grenzübergreifende Luchsprojekt wird mit Mitteln der Europäische Union sowie aus Staats- und Länderkassen der beteiligten Staaten Deutschland Tschechien und Österreich gefördert.

Ein solcher krimineller Akt ist bislang beispiellos und eine neue Eskalationsstufe der Luchsgegner in der Region. Die Trägergemeinschaft “Ausgleichsfonds Große Beutegreifer” ist tief betroffen und fordert Bevölkerung wie Ermittlungsbehörden auf, alles zu tun, um die Täter zu identifizieren.

Der Fund von vier abgetrennten Luchs-Vorderbeinen bedeutet, dass mindestens zwei, möglicherweise sogar mehr Luchse illegal getötet wurden. Die abscheuliche und brutale Tat steht möglicherweise auch im direkten Zusammenhang mit der Ausweisung einer 37 ha großen Fläche zum Luchsschutzgebiet am Kaitersberg, die der Luchs zur Jungenaufzucht und als Rückzugsraum nutzt. Diese Unterschutzstellung wird seit Wochen in der örtlichen Presse kontrovers diskutiert.

Es wurde bereits Anzeige gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft in Regensburg erstattet. Bereits 2012 und 2013 wurden im Bayerischen Wald zwei Luchse vergiftet bzw. erschossen wurden, ohne dass die ausgelobten hohen Belohnungen zur Ergreifung der Täter Erfolg hatten. Die Trägergemeinschaft hofft nun, dass dieser aktuelle und besonders abstoßende Fall von Artenschutzkriminalität dazu führt, dass die Täter die Ablehnung für ihre Taten aus der Region zu spüren bekommen und Hinweise aus der Bevölkerung dazu führen werden, sie zu ermitteln und zu bestrafen.

Die European Wilderness Society teilt mit den am Luchsprojekt beteiligten Verbänden und Institutionen die Enttäuschung über so viel Intoleranz und dem Versuch diese jenseits der allgemein überwiegenden Akzeptanz und der gültigen Rechtslage auf primitive Art umzusetzen und fordert in diesem Zusammenhang wiederholt auf, die Straftäter aktiver zu ahnden und auch nach den bestehenden Gesetzen zu bestrafen

Der Luchs ist im europäischen Gesetz in der Flora-Fauna-Habitat Richtlinie 92/43 in Anhang II und IV streng geschützt sowie in der Berner Konvention und dem Washingtoner Artenschutzabkommen als geschützte Art angeführt.

Die Gründe dafür: wir Menschen haben ihn an den Rand der Ausrottung gebracht und damit einen wichtigen natürlichen Regulator unserer Wildbestände ausgeschalten. Sowohl ein gesunder Schalenwildbestand als auch eine nachhaltige Waldverjüngung hängt eng mit der Präsenz der großen Beutegreifer wie Luchs, Bär und Wolf ab. Eine gesunde und in ihrem Bestand möglichst vollständige Umwelt hat einen stabilisierenden Einfluss auf unser Lebensumfeld, unsere Wirtschaft und unsere Lebensqualität.

 

 


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